Honorar

Angebote werden individuell und objektbezogen unter Zugrundelegung der aktuellen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), sowie zur Abrechnung bei Gericht gemäß des geltenden Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz – JVEG, immer den geltenden Vorschriften entsprechend bearbeitet.

Die Angebotserstellung, die notwendige Grundlage, ist von der gewünschten Leistung abhängig. Bei konkreten Anfragen ist es hilfreich, wenn Sie Informationen, wie das Alter des Objekts, die Grundstücksgröße sowie verfügbare Unterlagen (z.B. Exposes, Bauzeichnungen, etc.) zur Hand haben. Bitte scheuen Sie sich nicht ein Angebot anzufragen.

Allen Tätigkeiten liegen die AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) zugrunde.